Bitte beachten:
Aktuell sind unsere Kapazitäten voll ausgelastet.
Bitte rechnen Sie mit längeren Wartezeiten. Es kann daher auch
für Erstgespräche zu längeren Wartezeiten kommen.
Wir bitten Sie um Geduld, falls Ihre Anfrage deshalb nicht
zeitnah bearbeitet werden kann.
Wir bedanken uns für Ihre Geduld und Ihr
Verständnis.
Ihr Praxisteam KJP Freimann
Verhaltenstherapie
Die (kognitive) Verhaltenstherapie ist ein empirisch nachgewiesenes psychotherapeutisches Verfahren, welches sich lerntheoretischer, kognitiver und problemorientierter Prinzipien bedient. Die Verhaltenstherapie umfasst viele unterschiedliche Vorgehensweisen mit den Grundprinzipien der Konditionierung, Hilfe zur Selbsthilfe, Ziel- und Handlungsorientierung sowie der Transparenz.


Ablauf Therapie
In der psychotherapeutischen Sprechstunde (fünf
Sitzungen) und den daran anschließenden probatorischen
Sitzungen (zusätzlich bis zu sechs Sitzungen) können Sie Ihre
Situation schildern und wir Ihnen unsere Vorgehensweise
erläutern. Zudem findet in diesem Zeitraum eine umfangreiche
Diagnostik statt. Im Anschluss an die ersten
Termine treffen wir gemeinsam die Entscheidung, ob eine
Aufnahme in die Therapie indiziert ist.
Die Therapie findet in Form von Einzel-
und/oder Gruppensitzungen statt. Bei der Therapie von
Kindern werden in regelmäßigen Abständen zusätzlich
Elterngespräche vereinbart.
Die Sitzungen finden meist wöchentlich statt und
dauern 50 Minuten. Die Elterngespräche werden i.d.R. einmal
monatlich angesetzt.
Eine Verhaltenstherapie umfasst zwischen 12 und
maximal 80 Therapiesitzungen, zusätzlich werden 3 bis 20
Bezugspersonenstunden (Schule, Eltern u.a.) durchgeführt.
Schweigepflicht
Die Ausübung unseres Berufes unterliegt der Schweigepflicht nach § 203 Strafgesetzbuch (StGB). Eine Weitergabe an Dritte (z.B. Ärzte, Kliniken etc.) findet nur mit schriftlichem Einverständnis statt. Dieses kann jederzeit widerrufen werden.
Kostenübernahme
Gesetzliche Krankenkassen
Die Krankenkassen übernehmen grundsätzlich die Leistung der Psychotherapie und die damit verbundenen Kosten. Benötigt wird dafür nur die entsprechende Krankenversicherungskarte.
Private Krankenkassen und Beihilfe
Auch die Privaten Krankenkassen übernehmen in der Regel psychotherapeutische Leistungen. Die Abrechnung folgt der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Je nach Versicherung oder Ihrem individuell abgeschlossenen Tarif können die Anzahl der Therapiesitzungen, die erstattet werden, variieren. In einem Telefonat mit Ihrer Krankenkasse erfahren Sie, ob Ihr Tarif die Kostenerstattung für eine Psychotherapie vorsieht und wie viele Sitzungen erstattet werden.
Selbstzahler
Unabhängig von den Krankenkassen können die Leistungen unserer Psychotherapeuten auch als Selbstzahler in Anspruch genommen werden. Die in Anspruch genommenen Leistungen werden dabei nicht in den Krankenkassenunterlagen Ihres Kindes vermerkt. Die Gebühren für Selbstzahler orientieren sich ebenfalls an der GOP.
